31.10.2023
Treiben zwischen Scherz und Straftat
Bald ziehen zu Halloween wieder Zombies, Vampire, Gespenster und Hexen durch die Strassen. Am Abend des 31. Oktober hat die Polizei erfahrungsgemäss alle Hände voll zu tun. Denn leider gibt es Kinder und Jugendliche, welche Halloween jeweils als vermeintlichen Freipass für groben Unfug und Sachbeschädigungen betrachten. Klingelstreiche oder Zahnpasta an die Türklinke streichen sind für einmal nicht das Problem. Wenn Sachen beschädigt werden, ist die Grenze jedoch überschritten. Werden Fassaden mit Eiern beworfen, Briefkästen gesprengt oder Türschlösser zugeklebt, kann dies strafrechtliche sowie auch zivilrechtliche Folgen haben.
Eierwerfen Verboten!
Eltern sollten ihrem Nachwuchs vor dem 31. Oktober klarmachen, dass auch zu Halloween Sachbeschädigungen und andere vom Strafgesetzbuch umfasste Handlungen polizeilich verfolgt werden. Als Sachbeschädigungen gelten unter anderem Eierwürfe an Fassaden, Steinwürfe gegen Fenster, Schmierereien welche nicht mit geringem Aufwand beseitigt werden können, oder das Sprengen von Briefkästen. Unfug und Lärmbelästigungen sind ebenfalls strafbar.
Sachbeschädigungen und ihre Folgen
Wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Polizei verstärkt im Einsatz
Auch dieses Jahr wird die Polizei Region Pfäffikon an diesem Abend wieder verstärkt im Einsatz stehen. Eier, Böller, Raketen etc. werden präventiv beschlagnahmt.