Halloween – Streiche und ihre Folgen

10.10.2024

Halloween 2024

Halloween, die gruselige Nacht der Geister findet jedes Jahr im Herbst statt, genauer gesagt in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November. Vor allem für kleine Kinder ist das Fest ein Spass: Sie ziehen los, fragen an Haustüren nach Süssigkeiten und kehren reich beschenkt wieder heim. Einige nutzen Halloween, um anderen Streiche zu spielen. Im Idealfall geschieht dies durch einfaches Erschrecken mit dem gruseligen Kostüm. Doch es gibt auch bösere Streiche - dazu gehört das Werfen mit Eiern. Hierbei trifft es vor allen Fassaden von Häusern. Dies kann allerdings ernste Konsequenzen haben.

Eierwerfen Verboten!

Eltern sollten ihrem Nachwuchs vor dem 31. Oktober klarmachen, dass auch zu Halloween Sachbeschädigungen und andere vom Strafgesetzbuch umfasste Handlungen polizeilich verfolgt werden. Als Sachbeschädigungen gelten unter anderem Eierwürfe an Fassaden, Steinwürfe gegen Fenster, Schmierereien, welche nicht mit geringem Aufwand beseitigt werden können, oder das Sprengen von Briefkästen. Unfug und Lärmbelästigungen sind ebenfalls strafbar.

Sachbeschädigungen und ihre Folgen

Wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Polizei verstärkt im Einsatz

Um den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Feiernden ein böses Erwachen möglichst zu ersparen, wird die Polizei Region Pfäffikon an diesem Abend wieder verstärkt im Einsatz stehen. Wie in den Jahren zuvor werden Gegenstände, die für Sachbeschädigungen eingesetzt werden können, sowie gefährliche Gegenstände eingezogen. Sie können, sofern sie nicht verboten sind, nach der Halloween-Nacht wieder abgeholt werden.

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